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   BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01   

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https://dejure.org/2002,25276
BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01 (https://dejure.org/2002,25276)
BPatG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01 (https://dejure.org/2002,25276)
BPatG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 33 W (pat) 287/01 (https://dejure.org/2002,25276)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRpsr vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01
    Dabei ist davon auszugehen, daß ein Eintragungshindernis auch dann besteht, wenn eine Benutzung als Sachangabe bisher noch nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den Umständen erfolgen wird (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRpsr vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01
    Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen, denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre nicht gerechtfertigt (vgl BGH aaO - Radio von hier; Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721 - Unter uns).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 09.04.2002 - 33 W (pat) 287/01
    Zu den nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Verkehr wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (vgl BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BGH aaO - FOR YOU).
  • BPatG, 03.03.2011 - 25 W (pat) 508/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Touchpilot" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Daher seien auch von anderen Senaten des Bundespatentgerichts Zeichen mit dem Bestandteil "Pilot" als Marke zugelassen worden ("NAVpilot" (27 W (pat) 19/05); "portfoliopilot" (33 W (pat) 287/01).
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